ZE156.12 360 mg bis unter 390 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.12 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE156.12 · 10.282,82 € × 110.282,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.12 · 10.282,82 € × 110.282,82 € = gleich
Zusatzentgelt10.282,82 €

Auslösende OPS-Kodes1