ZE156.11 330 mg bis unter 360 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.11 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE156.11 · 9.494,61 € × 19.494,61 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.11 · 9.494,61 € × 19.494,61 € = gleich
Zusatzentgelt9.494,61 €

Auslösende OPS-Kodes1