ZE156.09 270 mg bis unter 300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.09 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE156.09 · 7.775,21 € × 17.775,21 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.09 · 7.775,21 € × 17.775,21 € = gleich
Zusatzentgelt7.775,21 €

Auslösende OPS-Kodes1