ZE156.08 240 mg bis unter 270 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.08 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE156.08 · 6.942,15 € × 16.942,15 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.08 · 6.942,15 € × 16.942,15 € = gleich
Zusatzentgelt6.942,15 €

Auslösende OPS-Kodes1