ZE156.06 180 mg bis unter 210 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.06 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE156.06 · 5.238,74 € × 15.238,74 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.06 · 5.238,74 € × 15.238,74 € = gleich
Zusatzentgelt5.238,74 €

Auslösende OPS-Kodes1