ZE156.05 150 mg bis unter 180 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.05 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE156.05 · 4.411,57 € × 14.411,57 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.05 · 4.411,57 € × 14.411,57 € = gleich
Zusatzentgelt4.411,57 €

Auslösende OPS-Kodes1