ZE156.04 120 mg bis unter 150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.04 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE156.04 · 3.612,88 € × 13.612,88 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.04 · 3.612,88 € × 13.612,88 € = gleich
Zusatzentgelt3.612,88 €

Auslösende OPS-Kodes1