ZE156.02 60 mg bis unter 90 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.02 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE156.02 · 1.954,77 € × 11.954,77 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.02 · 1.954,77 € × 11.954,77 € = gleich
Zusatzentgelt1.954,77 €

Auslösende OPS-Kodes1