ZE156.01 30 mg bis unter 60 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.01In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.01 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE156.01 · 1.050,24 € × 11.050,24 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.01 · 1.050,24 € × 11.050,24 € = gleich
Zusatzentgelt1.050,24 €

Auslösende OPS-Kodes1