ZE155.17 24.000 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP65.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP65.17 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE155.17 · 70.336,80 € × 170.336,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP65.17 · 70.336,80 € × 170.336,80 € = gleich
Zusatzentgelt70.336,80 €

Auslösende OPS-Kodes1