ZE155.14 18.000 mg bis unter 20.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP65.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP65.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE155.14 · 54.115,20 € × 154.115,20 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP65.14 · 54.115,20 € × 154.115,20 € = gleich
Zusatzentgelt54.115,20 €

Auslösende OPS-Kodes1