ZE155.02 600 mg bis unter 900 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP65.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP65.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE155.02 · 1.803,84 € × 11.803,84 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP65.02 · 1.803,84 € × 11.803,84 € = gleich
Zusatzentgelt1.803,84 €

Auslösende OPS-Kodes1