ZE155.01 300 mg bis unter 600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP65.01In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP65.01 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE155.01 · 896,50 € × 1896,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP65.01 · 896,50 € × 1896,50 € = gleich
Zusatzentgelt896,50 €

Auslösende OPS-Kodes1