ZE154.31 25.200 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.31In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.31 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE154.31 · 493.575,60 € × 1493.575,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.31 · 493.575,60 € × 1493.575,60 € = gleich
Zusatzentgelt493.575,60 €

Auslösende OPS-Kodes1