ZE154.30 20.400 mg bis unter 25.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.30In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.30 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE154.30 · 393.793,40 € × 1393.793,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.30 · 393.793,40 € × 1393.793,40 € = gleich
Zusatzentgelt393.793,40 €

Auslösende OPS-Kodes1