ZE154.23 7.200 mg bis unter 7.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.23In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.23 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE154.23 · 135.364,95 € × 1135.364,95 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.23 · 135.364,95 € × 1135.364,95 € = gleich
Zusatzentgelt135.364,95 €

Auslösende OPS-Kodes1