ZE154.21 6.000 mg bis unter 6.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.21 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE154.21 · 110.083,16 € × 1110.083,16 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.21 · 110.083,16 € × 1110.083,16 € = gleich
Zusatzentgelt110.083,16 €

Auslösende OPS-Kodes1