ZE154.20 6.000 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.20 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE154.20 · 111.344,40 € × 1111.344,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.20 · 111.344,40 € × 1111.344,40 € = gleich
Zusatzentgelt111.344,40 €

Auslösende OPS-Kodes1