ZE154.19 5.700 mg bis unter 6.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.19 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE154.19 · 106.965,50 € × 1106.965,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.19 · 106.965,50 € × 1106.965,50 € = gleich
Zusatzentgelt106.965,50 €

Auslösende OPS-Kodes1