ZE154.18 5.400 mg bis unter 5.700 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.18 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE154.18 · 100.299,60 € × 1100.299,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.18 · 100.299,60 € × 1100.299,60 € = gleich
Zusatzentgelt100.299,60 €

Auslösende OPS-Kodes1