ZE154.18 5.400 mg bis unter 5.700 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.18 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE154.18 · 100.205,64 € × 1100.205,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.18 · 100.205,64 € × 1100.205,64 € = gleich
Zusatzentgelt100.205,64 €

Auslösende OPS-Kodes1