ZE154.17 5.100 mg bis unter 5.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.17 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE154.17 · 93.926,70 € × 193.926,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.17 · 93.926,70 € × 193.926,70 € = gleich
Zusatzentgelt93.926,70 €

Auslösende OPS-Kodes1