ZE154.16 4.800 mg bis unter 5.100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.16 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE154.16 · 85.918,56 € × 185.918,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.16 · 85.918,56 € × 185.918,56 € = gleich
Zusatzentgelt85.918,56 €

Auslösende OPS-Kodes1