ZE154.14 4.200 mg bis unter 4.500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE154.14 · 78.010,80 € × 178.010,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.14 · 78.010,80 € × 178.010,80 € = gleich
Zusatzentgelt78.010,80 €

Auslösende OPS-Kodes1