ZE154.13 3.900 mg bis unter 4.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.13 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE154.13 · 72.370,74 € × 172.370,74 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.13 · 72.370,74 € × 172.370,74 € = gleich
Zusatzentgelt72.370,74 €

Auslösende OPS-Kodes1