ZE154.12 3.600 mg bis unter 3.900 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.12 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE154.12 · 64.339,20 € × 164.339,20 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.12 · 64.339,20 € × 164.339,20 € = gleich
Zusatzentgelt64.339,20 €

Auslösende OPS-Kodes1