ZE154.11 3.300 mg bis unter 3.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.11 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE154.11 · 61.239,42 € × 161.239,42 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.11 · 61.239,42 € × 161.239,42 € = gleich
Zusatzentgelt61.239,42 €

Auslösende OPS-Kodes1