ZE154.10 3.000 mg bis unter 3.300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.10 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE154.10 · 55.722,00 € × 155.722,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.10 · 55.722,00 € × 155.722,00 € = gleich
Zusatzentgelt55.722,00 €

Auslösende OPS-Kodes1