ZE154.09 2.700 mg bis unter 3.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.09 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE154.09 · 50.102,82 € × 150.102,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.09 · 50.102,82 € × 150.102,82 € = gleich
Zusatzentgelt50.102,82 €

Auslösende OPS-Kodes1