ZE154.08 2.400 mg bis unter 2.700 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.08 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE154.08 · 45.038,12 € × 145.038,12 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.08 · 45.038,12 € × 145.038,12 € = gleich
Zusatzentgelt45.038,12 €

Auslösende OPS-Kodes1