ZE154.07 2.100 mg bis unter 2.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.07 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE154.07 · 39.005,40 € × 139.005,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.07 · 39.005,40 € × 139.005,40 € = gleich
Zusatzentgelt39.005,40 €

Auslösende OPS-Kodes1