ZE154.04 1.200 mg bis unter 1.500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.04 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE154.04 · 22.519,06 € × 122.519,06 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.04 · 22.519,06 € × 122.519,06 € = gleich
Zusatzentgelt22.519,06 €

Auslösende OPS-Kodes1