ZE154.02 600 mg bis unter 900 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE154.02 · 11.133,96 € × 111.133,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.02 · 11.133,96 € × 111.133,96 € = gleich
Zusatzentgelt11.133,96 €

Auslösende OPS-Kodes1