ZE154.01 300 mg bis unter 600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP64.01In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP64.01 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE154.01 · 5.566,98 € × 15.566,98 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP64.01 · 5.566,98 € × 15.566,98 € = gleich
Zusatzentgelt5.566,98 €

Auslösende OPS-Kodes1