ZE151.13 3.000 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP63.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP63.13 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE151.13 · 5.613,75 € × 15.613,75 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP63.13 · 5.613,75 € × 15.613,75 € = gleich
Zusatzentgelt5.613,75 €

Auslösende OPS-Kodes1