ZE151.0 125 mg bis unter 250 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP63.01ZP63.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP63.01, ZP63.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE151.0 · 604,97 € × 1604,97 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP63.01 · 302,48 € × 1302,48 € −302,49 €
Zusatzentgelt604,97 €

Auslösende OPS-Kodes2