ZE151.08 1.750 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP63.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP63.08 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE151.08 · 3.199,70 € × 13.199,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP63.08 · 3.199,70 € × 13.199,70 € = gleich
Zusatzentgelt3.199,70 €

Auslösende OPS-Kodes1