ZE151.03 500 mg bis unter 750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP63.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP63.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE151.03 · 907,45 € × 1907,45 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP63.03 · 907,45 € × 1907,45 € = gleich
Zusatzentgelt907,45 €

Auslösende OPS-Kodes1