ZE150.23 93.000 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.23In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.23 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE150.23 · 16.572,64 € × 116.572,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.23 · 16.572,64 € × 116.572,64 € = gleich
Zusatzentgelt16.572,64 €

Auslösende OPS-Kodes1