ZE150.22 83.400 mg bis unter 93.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.22 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE150.22 · 14.918,82 € × 114.918,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.22 · 14.918,82 € × 114.918,82 € = gleich
Zusatzentgelt14.918,82 €

Auslösende OPS-Kodes1