ZE150.21 73.800 mg bis unter 83.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.21 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE150.21 · 13.105,40 € × 113.105,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.21 · 13.105,40 € × 113.105,40 € = gleich
Zusatzentgelt13.105,40 €

Auslösende OPS-Kodes1