ZE150.20 64.200 mg bis unter 73.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.20 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE150.20 · 11.653,46 € × 111.653,46 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.20 · 11.653,46 € × 111.653,46 € = gleich
Zusatzentgelt11.653,46 €

Auslösende OPS-Kodes1