ZE150.18 45.000 mg bis unter 54.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.18 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE150.18 · 8.203,64 € × 18.203,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.18 · 8.203,64 € × 18.203,64 € = gleich
Zusatzentgelt8.203,64 €

Auslösende OPS-Kodes1