ZE150.16 35.400 mg bis unter 40.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.16 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE150.16 · 6.297,40 € × 16.297,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.16 · 6.297,40 € × 16.297,40 € = gleich
Zusatzentgelt6.297,40 €

Auslösende OPS-Kodes1