ZE150.15 30.600 mg bis unter 35.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.15 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE150.15 · 5.570,60 € × 15.570,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.15 · 5.570,60 € × 15.570,60 € = gleich
Zusatzentgelt5.570,60 €

Auslösende OPS-Kodes1