ZE150.14 25.800 mg bis unter 30.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.14 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE150.14 · 4.740,20 € × 14.740,20 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.14 · 4.740,20 € × 14.740,20 € = gleich
Zusatzentgelt4.740,20 €

Auslösende OPS-Kodes1