ZE150.13 21.000 mg bis unter 25.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.13 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE150.13 · 3.909,80 € × 13.909,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.13 · 3.909,80 € × 13.909,80 € = gleich
Zusatzentgelt3.909,80 €

Auslösende OPS-Kodes1