ZE150.0 1.000 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP62.01ZP62.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.01, ZP62.02 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE150.0 · 401,97 € × 1401,97 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.01 · 229,70 € × 1229,70 € −172,27 €
Zusatzentgelt401,97 €

Auslösende OPS-Kodes2