ZE150.07 7.800 mg bis unter 9.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.07 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE150.07 · 1.417,78 € × 11.417,78 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.07 · 1.417,78 € × 11.417,78 € = gleich
Zusatzentgelt1.417,78 €

Auslösende OPS-Kodes1