ZE150.06 6.600 mg bis unter 7.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.06 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE150.06 · 1.210,30 € × 11.210,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.06 · 1.210,30 € × 11.210,30 € = gleich
Zusatzentgelt1.210,30 €

Auslösende OPS-Kodes1